Industriestrompreis ab 2026 (rein Informativ)

Der Industriestrompreis soll voraussichtlich ab dem 1. Januar 2026 starten und wird aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert, mit Gesamtkosten von rund 3 Mrd. Euro für 2026–2028.

Die Höhe der Entlastung richtet sich nach dem Jahresmittelwert der Base-Future-Großhandelspreise des Vorjahres. Unternehmen können bis zu 50 % Nachlass erhalten, bis zu 5 ct/kWh. Die Förderung gilt für maximal 50 % des jährlichen Stromverbrauchs und wird im Folgejahr ausgezahlt. Netzentgelte, Umlagen, Steuern und Abgaben bleiben unberührt.

Geförderte Unternehmen müssen mindestens die Hälfte der Beihilfe innerhalb von vier Jahren in Dekarbonisierungsmaßnahmen investieren, zum Beispiel in erneuerbare Eigenerzeugung, Effizienzsteigerung, Stromspeicher oder Nachfrageflexibilisierung. Ein zusätzlicher Flexibilitätsbonus von 10 % ist möglich, wenn ein Großteil der Gegenleistung in Lastflexibilisierung fließt.

Anspruchsberechtigt sind nach aktuellem Informationsstand in erster Linie energieintensive Industrieunternehmen, die:

  • einem beihilfeberechtigten Wirtschaftszweig nach der EU-Beihilfeleitlinie (insbesondere gemäß Anhang der CEEAG / EU-Taxonomie / Energie- und Umweltbeihilfevorgaben) zugeordnet sind,

  • einen nachweislich hohen Stromkostenanteil an den Gesamtkosten aufweisen,

  • einer internationalen Wettbewerbsintensität unterliegen und damit als abwanderungsgefährdet gelten,

  • sowie die Bedingungen zur Reinvestitions- und Dekarbonisierungspflicht erfüllen.

Typischerweise umfasst dies Branchen wie:
Chemie, Metallurgie, Papier, Glas, Baustoffe, Grundstoffindustrie sowie Teile der Lebensmittel- und Kunststoffindustrie (je nach Klassifizierung).

Wichtig: Die endgültige Festlegung der Anspruchsberechtigung erfolgt durch die EU-Kommission. Ob die heute bekannten Klassifizierungen am Ende 1:1 Anwendung finden, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar.

Wir stellen eine Indikationsliste der aktuell relevanten Wirtschaftszweig-Codes aus dem Amtsblatt der Europäischen Union als Download bereit. Diese dient ausschließlich zur Orientierung, bis die finale EU-Genehmigung vorliegt.

Für berechtigte Unternehmen bietet der Industriestrompreis kurzfristige Entlastung und starke Investitionsanreize; für andere bleiben Kostenoptimierung, Lastflexibilisierung und professionelle Strombeschaffung entscheidend.

Fazit

  • Der Industriestrompreis kommt: befristet, begrenzt, mit strengen Auflagen.
  • Die beworbene Entlastung auf 5 ct/kWh wird in der Praxis oft höher liegen, da
    • nur 50 % des Verbrauchs beihilfefähig sind,
    • mindestens 50 % der Beihilfe reinvestiert werden müssen.
  • Für anspruchsberechtigte Branchen: kurzfristige Entlastung und starker Investitionsanreiz.
  • Referenzpreis -> Grundlage: Jahresmittelwert der Base-Future-Großhandelspreise des Vorjahres. (Für 2026 → Futures-Durchschnitt 2025)
  • Optional: Degressive Verteilung über die drei Förderjahre (2026–2028) möglich, z. B. vorne stärkere Entlastung.
  • Auszahlungsrhythmus Auszahlung jeweils im Folgejahr (z. B. Entlastung 2026 → Auszahlung 2027).
  • Zusatzkosten bleiben Die Deckelung gilt nur für die Energiebeschaffung.
    Netzentgelte, Umlagen, Steuern, Abgaben kommen on top.

 

Stand 12/2025